Physisches Gold in der Schweiz kaufen, MwSt-frei
Die Erwerbsform entscheidet die Steuer — bevor der Preis sich bewegt.
Maison Jade Club ist ein privater Luxus-Concierge in Zürich. Klienten sehen ein Stück zuerst privat per Live-Video aus Schweizer Boutiquen, bevor sie entscheiden — Uhren, Schmuck, Sammlerfahrzeuge und Anlagegold, vermittelt und versichert geliefert.
Die MwSt, vor dem Goldpreis
Physisches Gold trägt eine Entscheidung, die die meisten Käufer übersehen. Anlagegold ist von der Schweizer Mehrwertsteuer ausgenommen; Schmuck und viele Sammlermünzen nicht.
Die Befreiung umfasst Anlagegold ab 995 Feinheit — gegossene oder gestanzte Barren — und bestimmte staatlich geprägte Münzen. Verarbeitetes Gold und nicht qualifizierende Münzen tragen den Satz von 8,1%. Die Erwerbsform entscheidet 8,1% des Einsatzes, bevor der Goldpreis sich überhaupt bewegt hat.
Was Good Delivery bedeutet
Nicht jeder Barren ist gleich. Maison Jade Club beschafft LBMA-Good-Delivery-Barren anerkannter Schweizer Schmelzer — Valcambi, PAMP, Argor-Heraeus — jeder mit eigener Seriennummer und Prüfung.
Jeder Barren geht per Nummer ins Dossier des Klienten: Stück, Seriennummer, Schmelzer-Zertifikat, Gewicht, Foto und Einlagerungsdatum. Dieses Inventar schützt die Position gegen jede spätere Rückfrage — einer Bank, eines Prüfers oder eines Käufers beim Wiederverkauf.
In der Schweiz verwahren, oder mit nach Hause nehmen
Gold ist beweglich, die Wahl liegt also bei Ihnen.
- Schweizer Verwahrung. Versicherte Verwahrung in der Schweiz — ein Bankschliessfach, ein privater Hochsicherheits-Vault oder ein Zollfreilager. Siehe Wertsachen im Schweizer Zollfreilager kaufen und verwahren. Die Einlagerung wird per Live-Video dokumentiert.
- Oder zu Ihnen exportiert. Bei dokumentierter Ausfuhr ist die Lieferung von der Schweizer MwSt befreit, und es fällt keine Schweizer Einfuhrsteuer an. Danach gelten die Abgaben Ihres Heimatlandes.
- Nicht-Ansässig, keine CH-Anknüpfung. Für eine im Ausland wohnhafte Person begründet in Schweizer Verwahrung gehaltenes Gold grundsätzlich keine Schweizer Steuerpflicht — im Einzelfall durch einen lizenzierten Partner bestätigt. Die Heimatpflichten gelten weiterhin.
Transport, versichert
Gold reist mit einem spezialisierten Sicherheits-Carrier wie Brink's oder mit dem Logistikpartner des Verkäufers — Ihre Wahl, vollversichert, mit dokumentierter Obhutskette. Maison Jade Club koordiniert die Zoll- und Ausfuhrformalitäten.
Später verkaufen
Für einen in der Schweiz Ansässigen ist der Kapitalgewinn auf privat gehaltenem Gold einkommenssteuerfrei (Art. 16 Abs. 3 DBG), vorbehältlich der Grenze zum gewerbsmässigen Handel. Gold wirft keinen Ertrag ab, es stellt sich also keine Verrechnungssteuer-Frage. Und das Seriennummern-Dossier, das den Kauf dokumentierte, beschleunigt die Geldwäscherei-Prüfung beim Wiederverkauf — der Nachweis ist zweifach geldwert.
Für einen im Ausland ansässigen Klienten folgt ein späterer Gewinn dem Wohnsitzstaat, mit den eigenen Beratern.
Was Maison Jade Club tut
Maison Jade Club beschafft die Barren, prüft Feinheit und Seriennummern und dokumentiert die Position. Es arrangiert versicherte Schweizer Verwahrung oder einen sauberen Export. Es berät nicht in Steuerfragen; wo ein Fall Strukturfragen aufwirft, übernimmt ein lizenzierter Structuring Partner sie in eigenem Namen.
Die Fragen, die gestellt werden
Ist Anlagegold in der Schweiz mehrwertsteuerfrei?
Ja. Anlagegold — Barren ab 995 Feinheit und bestimmte staatlich geprägte Münzen — ist von der Schweizer MwSt ausgenommen. Schmuck und viele Sammlermünzen nicht, sie tragen den Satz von 8,1%. Die Befreiung hängt an der Form des Goldes, nicht am Wohnsitz des Käufers.
Welches Gold ist befreit — Barren, Münzen oder Schmuck?
Gegossene oder gestanzte Barren ab 995 Feinheit und qualifizierende staatlich geprägte Münzen sind befreit. Verarbeitetes Gold — Schmuck — ist steuerbar, ebenso Münzen, die die Kriterien nicht erfüllen. Maison Jade Club beschafft LBMA-Good-Delivery-Barren anerkannter Schweizer Schmelzer.
Kann ein Nicht-Ansässiger Gold in der Schweiz kaufen und verwahren?
Ja. Gold wird gekauft und in versicherter Schweizer Verwahrung — Vault oder Zollfreilager — gehalten oder exportiert. Für eine im Ausland wohnhafte Person begründet so gehaltenes Gold grundsätzlich keine Schweizer Steuerpflicht; die Heimatpflichten gelten weiterhin. Im Einzelfall bestätigt.
Wird ein Gewinn auf Gold in der Schweiz besteuert?
Für einen in der Schweiz Ansässigen ist der Kapitalgewinn auf privat gehaltenem Gold einkommenssteuerfrei (Art. 16 Abs. 3 DBG), vorbehältlich der Grenze zum gewerbsmässigen Handel. Für einen Nicht-Ansässigen folgt ein Gewinn dem Wohnsitzstaat.
Wie wird Gold verwahrt und versichert?
In einem versicherten Schweizer Vault oder Zollfreilager, die Einlagerung per Live-Video dokumentiert, jeder Barren per Seriennummer erfasst. Es reist mit einem spezialisierten Sicherheits-Carrier wie Brink's oder dem Logistikpartner des Verkäufers — Ihre Wahl, vollversichert.
Wie dieser Artikel geprüft wird
Beiträge im Jade Journal werden KI-gestützt verfasst und vor der Publikation geprüft. Jede Aussage zum Schweizer Recht durchläuft eine Drei-Agenten-Prüfung, danach einen lizenzierten Menschen.
- Existenz & Wortlaut. Jede Rechtsaussage wird gegen Primärquellen geprüft — Bundesrecht auf fedlex.admin.ch, die Zoll- und Steuerverwaltung sowie das Bundesgericht. Was keine Primärquelle stützt, fällt durch.
- Kontext & Grenze. Der Wortlaut wird auf Überdehnung geprüft. Keine Aussage darf ein garantiertes Steuerergebnis suggerieren; die Grenze zwischen Information und Beratung muss halten.
- Aktualität. Jede Norm wird als in Kraft und unrevidiert bestätigt, jede hängige Änderung markiert.
- Lizenzierte Freigabe (Gate 4). Ein lizenzierter Structuring Partner gibt schriftlich frei. Die KI-Prüfung ist ein Filter, keine Rechtsberatung.
Status: Die Anlagegold-MwSt-Befreiung, die Nicht-Ansässigen-Position und die private Kapitalgewinn-Behandlung wurden am 14. Juli 2026 gegen Primärquellen geprüft; die Quellen sind unten aufgeführt. Die lizenzierte Freigabe (Gate 4) steht aus.
Offizielle Quellen
- Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV), SR 641.201 — Anlagegold ab 995 Feinheit (Barren, Plättchen, Granalien) und bestimmte staatl. Münzen sind MwSt-befreit (Art. 44); Schmuck nicht. fedlex.admin.ch
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), SR 641.20 — die Anlagegold-Befreiung (Art. 107) und die Einfuhrsteuer, ausgelöst durch Einfuhr, nicht Ausfuhr. fedlex.admin.ch
- Zollgesetz (ZG), SR 631.0 — Zollfreilager und Abgabenstundung (Art. 62 ff.). fedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), SR 642.11 — private Kapitalgewinne sind für einen Ansässigen steuerfrei (Art. 16 Abs. 3). fedlex.admin.ch
- Steuerharmonisierungsgesetz (StHG), SR 642.14 — bewegliche Sachen eines Nicht-Ansässigen begründen keine Schweizer Vermögenssteuer-Anknüpfung (Art. 4). fedlex.admin.ch
Qualifizierende Feinheit und Münzkriterien sowie die Nicht-Ansässigen-Position werden pro Fall durch einen lizenzierten Partner bestätigt. Die Heimatbesteuerung wird nie von Maison Jade Club beurteilt.
Sehen Sie es live.
Jeder Barren wird Ihnen in einer privaten Live-Video-Besichtigung gezeigt — Seriennummer, Prüfung, Einlagerung — vor und nach jeder Entscheidung. Das Journal ist die Methode; die Live-Besichtigung ist, wo sie stattfindet.
Dieser Beitrag ist allgemeine Information — keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung — und begründet kein Vertragsverhältnis. Er wird KI-gestützt verfasst und gegen Primärquellen sowie, wo vermerkt, durch eine Drei-Agenten-Prüfung geprüft; er ersetzt keine Beratung durch Ihre eigenen qualifizierten Berater, und Regeln ändern sich und hängen von Ihren Umständen ab. © 2026 Maison Jade Club.
Gold in der Schweiz erwerben und verwahren
Auf Einladung. Für ein Gespräch über eine Gold-Position, ihre Verwahrung oder den Export:
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